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Grundkurs Accessibility Design (EAA - European Accessibility Act)

Grundlagenschulung zu digitaler Barrierefreiheit

Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen ist ein wichtiger Bestandteil der User Experience. Sie ist essentiell, damit alle Menschen unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen digitale Produkte bedienen können. EU-weit gibt es für öffentliche Einrichtungen seit 2019 gesetzliche Regeln (EU Richtlinie 2016/2102) zur Barrierefreiheit von Angeboten. Mit dem European Accessibility Act (EAA) gelten diese Regeln ab 2025 auch für weite Teile des B2C Bereichs.

Kontaktieren Sie uns bitte bei Interesse an diesem Seminar! Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit für eine Inhouse-Schulung.

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Kursinhalt Übersicht

Ziele der Schulung

Was muss bei der Umsetzung von Webangeboten, angebotenen Medieninhalten, mobilen Angeboten inklusive Apps konkret beachtet werden, um den gesetzlichen Ansprüchen zur Barrierefreiheit gerecht zu werden?

Es werden im Besonderen die Anforderungen des EAA, basierend auf der NORM EN 301 549, sowie der EU Richtlinie 2016/2102 im Detail geschult.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des barrierfreien Designs. An Hand vieler praktischer Beispiele werden die Richtlinien und Ihre Umsetzung erläutert.

Auf konkrete Fragestellung der Teilnehmer kann im Rahmen der Schulung eingegangen werden.
 

Inhalte

  • Definition Usability & Barrierefreiheit (Accessibility)
  • EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit
  • Gesetzliche Vorgaben für Österreich & Deutschland (BITV)
  • Web Content Accessibility Guidelines 2.1
  • Konformitätslevel
  • Prioritätsstufen
  • Praktische Umsetzung der Richtlinien
  • Einsatz von Checklisten zur Prüfung & Dokumentation
  • Weitere Prüfkriterien nach der Norm EN 301 549
  • Die häufigsten Mängel auf Websites und wie man diese erkennt
  • Die häufigsten Mängel auf mobilen Website Versionen

Ziel

Diese Accessibility Schulung zeigt, wie Sie rasch zu einer barrierefreien Website oder App nach WCAG 2.1 gelangen. Die Schulungsteilnehmer sind nach der Schulung in der Lage Websites oder Apps selbständig hinsichtlich Accessibility zu überprüfen und Lösungen für häufige Accessibility Defekte umzusetzen.

Dauer

1 Tag

Zielgruppe

  • Web-Manager
  • Web-Entwickler
  • Product-Owner
  • Online-Redakteure
  • App-Entwickler
  • Web-Berater
  • Gleichbehandlungsbeauftragte bei Ländern und Gemeinden

 

Zusätzliche Informationen

Die EU Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Im Oktober 2016 wurde eine EU Richtlinie zum Thema barrierefreies Web von öffentlichen Institutionen verabschiedet. Diese sieht eine Harmonisierung unterschiedlicher europäischer Regelungen vor.

Die Richtlinie wurde 2019/2020 in nationales Recht übergeführt. In Österreich geschah dies mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und in unterschiedlichen Landesgesetzen der Bundesländer. In Deutschland wird die gesetzliche Regelung bundesweit über die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und in den Bundesländern über Landesverordnungen zur barrierefreien Informationstechnik abgebildet.

Grundsätzlich sind EU-weit öffentliche Einrichtungen von Staaten, Bundes-Ländern und Gemeinden verpflichtet die Bestimmungen der WCAG 2.1 auf Level AA einzuhalten.

European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet eine Vielzahl der europäischen Unternehmen, digitale Barrierefreiheit bis 2025 umzusetzen. Insbesondere Unternehmen des B2C Bereichs sind vom EAA betroffen.

Produkte und Services, die darin erfasst sind z.B.:

  • E-Commerce
  • E-Books
  • Apps
  • Online Banking
  • Ticketautomaten und Geldautomaten
  • Bezahlterminals: z.B. Selbstbedienungskasse
  • TV Equipment, Unterhaltungselektronik
  • Services im Bereich Passagiertransport: Luft, Wasser, Schiene, Bus
  • Smartphone-Betriebssysteme, Smartphone-Hardware
  • Computersysteme einschließlich Hardware

Grundlage für die Umsetzung stellt die Europäische Norm EN 301 549 dar.

Die EAA wird in den National-Staaten der EU in nationales Recht überführt. In Deutschland geschieht das im Rahmen des "Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)", in Österreich mit dem "Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)".

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